Seit 25.02.2023 ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), die nationale Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie, in Kraft.
Obwohl das HSchG selbst keine Sanktionen bei fehlender Umsetzung eines internen Whistleblowersystems gegen die Unternehmen vorsieht, klärt Mag. Dr. Mario Höller-Prantner in der letzten Ausgabe des Pegasus, der OÖN-Wirtschaftszeitung, über Haftungsfallen für Geschäftsführer und Vorstände auf.
Hier nachzulesen: https://www.nachrichten.at/nachrichten/epaper/epa225014,35732,0,12,pegasus